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Der Verein LAND IN SICHT wurde am 25. November 1999 von sozial engagierten Menschen in Husum gegründet. Derzeit gehören dem  Vorstand  Frau Ursula Belker, Projektmanagerin, Frau Marion Sellier, MdL und  Herr Rainer Damschen, Dipl. Ingenieur an. Geschäftsführer ist Herr Bernd Facklam, Dipl. Soziologe und Betriebswirt. LAND IN SICHT e.V. ist im Vereinsregister des Amtgerichtes Husum eingetragen und vom Finanzamt Flensburg gemeinnützig anerkannt. Wir sind Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) Schleswig-Holstein , im Fachverband Drogen und Rauschmittel (fdr) und im Schleswig-Holsteinischen Verband für soziale Strafrechtspflege - Straffälligenhilfe und Opferhilfe e.V.

 

Anliegen des Vereins ist es, dem zunehmenden Bedarf an flexiblen Übergängen zwischen den verschiedenen stationären, teilstationären und ambulanten Hilfsangeboten durch optimierte Nachsorgemaßnahmen gerecht zu werden. Wir bieten im Rahmen der ambulanten Betreuung, Menschen mit  Behinderungen – Sucht, seelisch und körperlich / geistig – intensive Unterstützung bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Arbeitsleben. Gesetzliche Grundlagen sind die §§ 53/54 des Sozialhilfegesetzbuches SGB XII in Verbindung mit SGB IX und die §§ 27.2, 34, 35, 35a u. 41 des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) sowie Leistungs  - und Entgeltvereinbarungen mit den zuständigen Kostenträgern.

 

Die Arbeit von LAND IN SICHT e.V. versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe, soll also die Menschen in die Lage versetzen, sich durch unsere Arbeit (wieder) in die Gesellschaft einzugliedern. Das Spezifikum unserer ambulanten Betreuung ist der individuelle Ansatz. Wir gehen davon aus, dass eine „Hilfe von außen“ dann am effektivsten und konstruktivsten ist, wenn sie auf die persönliche Problematik des hilfebegehrenden Klienten zugeschnitten ist.

Unsere ambulanten Betreuungsleistungen werden geleitet von der Inklusionsidee.

 

LAND IN SICHT e.V. arbeitet in einem regionalen Netzwerk mit dem zuständigen Kostenträger des Landkreises Nordfriesland und mit  medizinischen und psychosozialen Institutionen und Initiativen, insbesondere mit Suchthilfeeinrichtungen z.B. Beratungs- und Behandlungsstellen, Fachkliniken, Krankenhäusern, Fach- und Hausärzten, Psychotherapeuten, den Sozialzentren, Institutionen der beruflichen Eingliederung, Selbsthilfegruppen zusammen.